Il portale è iscritto nel Registro dei Gestori delle Vendite Telematiche con PDG 2 del 04/08/2017 - Modello di Org., Gestione e Controllo ai sensi del D.lgs 231/01 & Codice Etico

Faq


Was ist das öffentliche Verkaufsportal?

Das PVP wurde durch Artikel 13, Buchstabe b, Nr. 1, des Gesetzesdekrets vom 27. Juni 2015, Nr. 83, umgewandelt, der durch Gesetzesänderungen vom 6. August 2015, Nr. 1, umgewandelt wurde. 132, die den ersten Absatz der Kunst ersetzte. 490, mit der Feststellung, dass:

«Wenn das Gesetz vorsieht, dass eine Exekutive öffentlich bekannt gemacht wird, muss eine Bekanntmachung mit allen Daten, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein können, auf dem Portal des Justizministeriums in einem öffentlichen Bereich namens" öffentlicher Verkauf "platziert werden Portal "."

Auf dem PVP werden die Bekanntmachungen über den Verkauf der Vermögenswerte aus dem Exekutiv- und Insolvenzverfahren sowie die zusätzlichen Verfahren veröffentlicht, für die eine Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Durch das PVP haben Benutzer, die an der Abgabe eines Angebots interessiert sind, auch das Recht, die Immobilien innerhalb von 15 Tagen nach Antragstellung nur über das PVP gemäß Artikel 560 des italienischen Zivilgesetzbuchs in der durch das Gesetzesdekret Nr. 59/2016 geänderten Fassung einzusehen . In diesem Zusammenhang wird die Anfrage zum Besuch / zur Besichtigung der Immobilie ausschließlich über das PVP gesendet.

Das Portal ist seit dem 17. Juli 2017 aktiv und ab diesem Datum ist es nach Verfügbarkeit der Justizbehörde möglich, mit der Veröffentlichung und Konsultation fortzufahren.

Das öffentliche Verkaufsportal ist unter folgenden Adressen erreichbar:

https://pvp.giustizia.it

https://venditepubbliche.giustizia.it

https://portalevenditepubbliche.giustizia.it


Wann ist die Veröffentlichung auf dem öffentlichen Verkaufsportal obligatorisch?

Die Regeln für die Veröffentlichungspflichten auf dem öffentlichen Verkaufsportal und die damit verbundenen gelten erst spätestens dreißig Tage nach Veröffentlichung der technischen Spezifikationen in Artikel 161-Viertel der Bestimmungen für die Durchführung im Amtsblatt der Zivilprozessordnung nach Art. 23, Absatz 2, des Gesetzesdekrets vom 27. Juni 2015, n. 83, umgewandelt durch Gesetzesänderungen 6. August 2015, n. 132,

Gemäß Artikel 4 Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets vom 3. Mai 2016, n. 59 umgewandelt mit Gesetzesänderungen 30. Juni 2016, n. 119 wird durch Dekret des Justizministers die volle Funktionalität des öffentlichen Verkaufsportals gemäß Artikel 161-Viertel der Bestimmungen zur Umsetzung der Zivilprozessordnung festgestellt und festgestellt, dass das Portal ab der Veröffentlichung des Dekrets funktionsfähig ist in Offiziell.

Das gleiche Dekret legt auch fest, dass der Antrag auf Besichtigung der in Art. 1 genannten Liegenschaften. 560, fünfter Absatz, vierter Punkt der Zivilprozessordnung wird ab dem neunzigsten Tag nach der Veröffentlichung des in Absatz 3-bis genannten Dekrets und der genannten Bestimmung im Amtsblatt ausschließlich über das öffentliche Verkaufsportal formuliert in der Kunst. 569, vierter Absatz, der Zivilprozessordnung in Bezug auf Telematikverkäufe gilt für Zwangsverkäufe von Immobilien, die vom Vollstreckungsrichter oder vom beauftragten Fachmann nach dem neunzigsten Tag nach der Veröffentlichung des in Absatz 1 genannten Dekrets im Amtsblatt angeordnet wurden 3- BIS.

Die Veröffentlichung der Maßnahmen wird bis zum 30. September 2017 erwartet, so dass die Veröffentlichung voraussichtlich bis zum 30. Oktober 2017 obligatorisch sein wird, während der obligatorische Antrag auf Besuch der Immobilien und telematische Verkaufsexperimente ab dem 30.12.2017 besteht. Durch eine Verschiebung der Veröffentlichung der Bestimmungen werden die oben genannten verbindlichen Bestimmungen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.


Welche Verfahren gibt es für die Veröffentlichung auf dem öffentlichen Verkaufsportal?

Die obligatorische Veröffentlichung zum PVP betrifft:

der Verkauf von beweglichem Vermögen, eingetragenem beweglichem Vermögen und unbeweglichem Vermögen aufgrund individueller Vollstreckungsverfahren gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b) Nr. 1 des DL 27. Juni 2015 n. 83;

 

Vereinbarung mit Gläubigern über die Übertragung von Vermögenswerten gemäß Art. 182 RD 16.03.1942 n. 267, gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b DL 27. Juni 2015 n 83;


Liquidation im Bereich der Insolvenz oder in der gemäß Artikel 107 des LF angeordneten Verkaufshypothese gemäß Artikel 11 des Gesetzesdekrets vom 27. Juni 2015 Nr. 83;


den Verkauf von Vermögenswerten aus nicht gehaltenen Verpfändungen gemäß Artikel 1 Absatz 7 Buchstabe a) Gesetzesdekret 3.05.2016 n. 59.


In Bezug auf die Veröffentlichung der in Buchstabe "A" genannten Vermögenswerte ist in Artikel 631 bis des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ausdrücklich vorgesehen , dass die Veröffentlichung auf dem öffentlichen Verkaufsportal nicht  innerhalb der von der Richter aus Gründen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Gläubiger oder der Gläubiger mit einem durchsetzbaren Titel interveniert , erklärt  der Richter die Beendigung des vollstreckbaren Verfahrens auf Anordnung.


Wer kann Verkaufsmitteilungen auf dem öffentlichen Verkaufsportal veröffentlichen?

Die Veröffentlichung auf dem öffentlichen Verkaufsportal erfolgt durch den beauftragten Fachmann oder den Beauftragten oder, falls dies nicht der Fall ist, durch den abtrünnigen Gläubiger oder den dazwischenliegenden Gläubiger mit durchsetzbarem Titel und gemäß den technischen Spezifikationen, besser definiert als "berechtigte Person".

Der Zugang zum reservierten Bereich erfolgt über ein digitales Signaturgerät oder CNS (National Service Card). In einigen Fällen ist es während des Zugriffs erforderlich, die Zertifikate Ihres Geräts auf dem PC zu installieren und die Kompatibilität des verwendeten Browsers zu bewerten. Der am besten kompatible Browser scheint Google Chrome zu sein.

Das PVP erkennt das zur Veröffentlichung berechtigte Thema über ein System zur Verbindung mit den elektronischen Registern des SIECIC- und SICID-Registers an.

Das Handbuch zum Einfügen der Verkaufsanzeige finden Sie unter folgendem Link:

https://pst.giustizia.it/PST/resources/cms/documents/Manuale_user_Back_Office_Insinser_Avvisi_di_Vendita.pdf


Welche Daten müssen veröffentlicht werden?


Zusammenfassung der Einfügephasen im Portal:

Geben Sie die Identifikationsdaten des Verfahrens und seiner Stellen ein.

die Identifikationsdaten der zu verkaufenden Immobilie / des zu verkaufenden Grundstücks melden (Beschreibung, Katasterdaten usw.);

Verkaufsmitteilung einfügen;

Fügen Sie die entsprechenden Dokumente (Verkaufsauftrag, Verkaufsmitteilung, Bewertung, Fotos usw.) bei. NB: Es ist obligatorisch, mindestens ein Dokument (Bestellung oder Verkaufsmitteilung) zu veröffentlichen.

die Veröffentlichungsgebühr bezahlen;

Wählen Sie die lokale Werbeseite und den Verkaufsleiter aus.

Geben Sie dann das Ergebnis der Ausschreibung und alle wesentlichen Ereignisse (z. B. Widerruf, Aussetzung usw.) ein.


Wie hoch ist die Veröffentlichungsgebühr auf dem öffentlichen Verkaufsportal?

Ein Beitrag von 100 Euro ist zur Veröffentlichung durch den Gläubiger fällig. Der Beitrag ist gemäß Art. 18 bis (eingefügt durch Art. 15, Absatz 1, DL, 27. Juni 2015, Nr. 83, geändert durch Gesetz vom 6. August 2015, Nr. 132) des Präsidialdekrets vom 30. Mai 2002, Nr. In Fragen der Gerichtskosten ). NB: Wenn der Verkauf in mehreren Losen erfolgt, ist die Veröffentlichungsgebühr für jedes Los fällig.

Bei Zulassung zur Prozesskostenhilfe wird der Beitrag zur Veröffentlichung in Schulden gebucht.

Der Beitrag ist nicht für die Veröffentlichung fällig, die sich auf andere Vermögenswerte als eingetragene Immobilien und bewegliche Vermögenswerte mit einem Wert von weniger als 25.000 Euro bezieht.

Wie bezahle ich die Veröffentlichungsgebühr auf dem öffentlichen Verkaufsportal?

Die Anweisungen zur Zahlung des Beitrags finden Sie unter folgendem Link:

http://pst.giustizia.it/PST/resources/cms/documents/pagamento_importo_fisso_PVP.pdf

 

Gibt es Unterstützung bei der Veröffentlichung auf dem öffentlichen Verkaufsportal?

 

Ein Helpdesk-Service wird derzeit vom Justizministerium nicht angeboten. Wie oben erwähnt, finden Sie auf der Website pst.giustizia.it Handbücher sowie häufig gestellte Fragen (FAQs) und einen Leitfaden zu PVP.

Um die zur Veröffentlichung berechtigten Themen konkret zu unterstützen, hat die Edicom Group Support-Services für das Hochladen auf das öffentliche Verkaufsportal über ein spezielles Contact Center aktiviert.

Der Service ist von Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 14:30 bis 17:00 Uhr verfügbar und kann über folgende Kontaktstellen erreicht werden:

Call Center unter 041.5369911;

E-Mail: assistenza.pvp@edicomsrl.it ;

über das entsprechende Kontaktformular auf dem Portal asteannunci.it;

über einen Online-Chat-Kontakt, der auf den Edicom-Netzwerkseiten verfügbar ist.

Darüber hinaus wird die Unterstützung vor Ort durch qualifiziertes Personal gewährleistet, das in den Territorialbüros der Edicom Group verfügbar ist.

Gibt es Schulungen?

Edicom stellt sich in Zusammenarbeit mit lokalen Berufsverbänden zur Verfügung, um Schulungssitzungen und -initiativen zu unterstützen und zu sponsern, die nützlich sind, um Fachleuten, die in verschiedenen Funktionen beim Hochladen von Verkaufsmitteilungen auf das öffentliche Verkaufsportal und beim unten beschriebenen Telematikverkauf beteiligt sind, korrekte Informationen bereitzustellen.


Was sind die anderen Werbeformen für Verkaufsanzeigen?

Neben der Veröffentlichung auf dem öffentlichen Verkaufsportal ist die Veröffentlichung auf spezialisierten Internetseiten zum Einfügen der in der Ministerialverordnung 31/10/2006 genannten Verkaufsmitteilungen gemäß Artikel 490 cpc Absatz 2 weiterhin obligatorisch :

" Im Falle der Enteignung von eingetragenem beweglichem Vermögen für einen Wert von mehr als 25.000 Euro und von unbeweglichem Vermögen die gleiche Mitteilung zusammen mit einer Kopie des Beschlusses des Richters und dem Bewertungsbericht, der gemäß Artikel 173 Bestimmungen für die Durchführung von erstellt wurde Dieser Code wird auch mindestens 45 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Angeboten oder dem Datum der Auktion auf bestimmten Websites veröffentlicht. "

Das öffentliche Verkaufsportal überträgt die Veröffentlichungsdaten automatisch an die in Absatz 2 genannten Websites, die in der Anordnung des Richters angegeben sind, überträgt jedoch nicht die zu veröffentlichenden Anhänge (Bekanntmachung / Verkaufsauftrag, Bewertungsbericht), die direkt übermittelt werden von der Person, die berechtigt ist, dem / den Manager (n) der in der Verordnung festgelegten Website (s) zu veröffentlichen.

Die Edicom Group verfügt über die folgenden spezialisierten Websites zum Einfügen von vom Justizministerium genehmigten Verkaufsmitteilungen: www.asteannunci.it - www.asteavvisi.it - www.canaleaste.it - www.rivistaastegiudiziarie.it


Weitere Werbeformen gemäß Absatz 3 der Kunst. 490 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann vom Richter oder auf Antrag des Gläubigers oder der Gläubiger, die mit dem Titel interveniert haben, angeordnet werden:

"Auf Ersuchen des Verfahrensgläubigers oder der dazwischenliegenden Gläubiger mit durchsetzbarem Titel kann der Richter auch anordnen, dass die Bekanntmachung mindestens fünfundvierzig Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Angeboten ein- oder mehrmals in den lokalen Nachrichten eingefügt wird Zeitungen mit größerem Verbreitungsgebiet oder gegebenenfalls in nationalen Nachrichtenzeitungen oder die in Form von kommerzieller Werbung verbreitet werden. Lokale, mehrwöchentliche oder wöchentliche Nachrichtenzeitungen, die von im Communications Operators Register (ROC) registrierten Themen veröffentlicht wurden und redaktionelle Merkmale aufweisen, die denen von Zeitungen ähneln, die die größte Auflage in dem betreffenden Gebiet garantieren, entsprechen Zeitungen. In der Mitteilung wird die Angabe des Schuldners weggelassen. "

Aus diesem Grund muss der verantwortliche Fachmann in üblicher Weise die Veröffentlichungsanfrage bezüglich der Werbeverpflichtungen, die in der diesbezüglichen Verordnung festgelegt sind, an die Edicom Group senden. (Zum Beispiel Websites, Verwaltung von Printwerbung, ergänzende und kommerzielle Werbung).

VEREINFACHUNG DER LEISTUNG DER WERBEVERPFLICHTUNGEN DURCH DAS LEGITIMIERTE VERÖFFENTLICHUNGSGEGENSTAND (DELEGIERTER PROFESSIONELLER, KURATOR, GERICHTLICHER FLÜSSIGKEITSBEREICH usw.)

In Anbetracht des Vorstehenden schlägt die Edicom-Gruppe im Rahmen der Gerichte, mit denen sie systematisch zusammenarbeitet, die folgenden Schritte vor, um die Erfüllung der Werbeverpflichtungen zu vereinfachen:

Der zur Veröffentlichung berechtigte Betreff sendet Edicom den Antrag auf Veröffentlichung zusammen mit Rechnungsdaten und Anhängen (Verkaufsmitteilung und Bewertungsbericht, Fotos und Pläne der zum Verkauf stehenden Lose).


Die Versandmethoden sind wie folgt:

 

über das elektronische Einreichungsverfahren auf dem Portal www.asteannunci.it

nach spezifischer E-Mail-Adresse (die dem einzelnen Gericht zugewiesenen lokalen E-Mail-Adressen sind bereits aktiv);

durch kurze Übergabe an die Mitarbeiter in den örtlichen Büros.


Die Mitarbeiter von Edicom unterstützen die Antragsteller bei der Erstellung der Dokumentation, auch zum Zwecke der Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit zum Schutz der Führungskräfte. Hinweis: Der Antragsteller muss in jedem Fall die Dokumentation überprüfen, um das Fehlen datensensibler Daten zu überprüfen . Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Person, die zur Veröffentlichung auf dem öffentlichen Verkaufsportal berechtigt ist, die Lose per XML-Datei hochladen kann. Diese Dateien werden von Edicom erstellt und per E-Mail an den Antragsteller gesendet, um das Verfahren zum Hochladen der Verkaufsmitteilung auf das öffentliche Verkaufsportal zu vereinfachen.

 

Die Mitarbeiter von Edicom bearbeiten den Antrag auf Veröffentlichung, indem sie die in der Verordnung zu den Absätzen 2 und 3 der Kunst vorgesehenen Werbeverpflichtungen erfüllen. 490 cpc


Die in der Verordnung festgelegten Veröffentlichungsnachweise auf den Werbemitteln werden dem Antragsteller mit Ausnahme des Veröffentlichungsbelegs auf dem öffentlichen Verkaufsportal übermittelt.


Wie bereits erwähnt, stehen die Mitarbeiter der Edicom-Gruppe den publikationsberechtigten Personen weiterhin zur Verfügung, um die für die korrekte und rechtzeitige Erfüllung aller in der Verordnung vorgesehenen Werbeverpflichtungen erforderliche Unterstützung zu leisten.





Was sind Telematikverkäufe?

Artikel 569 des Bürgerlichen Gesetzbuchs , Absatz 3, sieht vor, dass der Richter nach Anordnung des Zwangsverkaufs des Eigentums ", sofern dies nicht die Interessen der Gläubiger oder die sofortige Durchführung des Verfahrens beeinträchtigt, die Zahlung von Die Hinterlegung, die Abgabe von Angeboten, die Durchführung des Angebots zwischen den Bietern und in den vorgesehenen Fällen die Versteigerung sowie die Zahlung des Preises erfolgen elektronisch in Übereinstimmung mit den in genannten Bestimmungen Artikel 161-ter der Bestimmungen zur Umsetzung dieses Kodex. "


Das Ministerialdekret n. 32 vom 26. Februar 2015 (Verordnung mit den technischen und betrieblichen Vorschriften für den Verkauf von beweglichen und unbeweglichen Sachen mit telematischen Methoden) definiert die Verfahren für die Durchführung des Online-Angebots.

Unter telematischem Verkauf verstehen wir daher das Verfahren zur Durchführung einer Ausschreibung zwischen mehreren Bietern unter Verwendung einer bestimmten IT-Plattform, die vom Manager zur Verfügung gestellt wird und die das Management und die Teilnahme am Verkauf über die von vorgesehenen Methoden und Spezifikationen ermöglicht der dm. 32/2015.

Wie obligatorisch wird der Verkauf von Telematik?

Der Beginn des obligatorischen Verkaufsexperiments mit Telematikmethoden ist voraussichtlich ab dem 30.12.2017 vorgesehen.

Wer ist der Telematik-Verkaufsleiter?

Der Telematik-Verkaufsleiter ist ein Fach in Form einer juristischen Person, die in einem vom Justizministerium eingerichteten Sonderregister eingetragen sein muss, das vom Richter zur Verwaltung des Online-Verkaufs ermächtigt wird.

Die Unternehmen der Edicom Group, Edicom Finance Srl und Edicom Servizi Srl sind im Register der Telematik-Vertriebsleiter bei PDG n eingetragen. 2 vom 04.08.2017 und PDG n. 3 vom 04.08.2017 für alle Bezirke des Berufungsgerichts.

Zu Registrierungszwecken haben die Unternehmen die folgenden verbindlichen Anforderungen erfüllt:

Aktivierung einer 3-Millionen-Euro-Police für die finanziellen Folgen der Erbringung des telematischen Vertriebsmanagementdienstes, der für den Betrieb in allen Bezirken des Berufungsgerichts erforderlich ist;

Annahme eines Betriebshandbuchs der Dienste;

Annahme eines Sicherheitsplans, der alle vom Manager getroffenen Maßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen beschreibt, um den Schutz der über das Portal verarbeiteten personenbezogenen Daten und die Sicherheit des Betriebs, deren Integrität und Verfügbarkeit von Diensten zu gewährleisten; Der Plan enthält Maßnahmen zur regelmäßigen Datensicherung und deren Wiederherstellung bei Beschädigung oder Verlust von Daten und Systemen (Disaster Recovery).

Übereinstimmung des Portals mit den technischen Anforderungen gemäß Artikel 10 und 11 des Gesetzes vom 9. Januar 2004, n. 4 und das Dekret des Ministers für Innovation und Technologie vom 8. Juli 2005, veröffentlicht im Amtsblatt vom 8. August 2005, Nr. 183 sowie das Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. März 2005, n. 75.



Insbesondere verfügen die Unternehmen über folgende Managementplattformen:

Edicom Servizi Srl: DoAuction-Verwaltungsplattform mit zwei Webschnittstellen (Präsentationsseiten) unter den Adressen www.doauction.it (italienische Version) www.doauction.com (englische Version), in denen die telematischen Verkäufe von beweglichen und unbeweglichen Sachen veröffentlicht werden und www.astemobili.it, die ausschließlich dem telematischen Verkauf von beweglichen Gütern gewidmet sind.

 

Edicom Finance Srl: Verwaltungsplattform GaraVirtuale mit einer Webschnittstelle (Showcase-Site) unter der Adresse www.garavirtuale.it, in der die telematischen Verkäufe von beweglichen und unbeweglichen Sachen veröffentlicht werden.

 

Die Plattformen integrieren die folgenden Funktionen:

 

Präsentationsseiten für die Beratung der zum Verkauf stehenden Waren;

Verwaltung der im Ministerialdekret Nr. 32 vom 26.02.2015 vorgesehenen Ausschreibungsarten: synchroner, gemischter synchroner, asynchroner Immobilienverkauf ohne Versteigerung und über einen Provisionsagenten

Wettbewerbskonsole für den "Referenten des Verfahrens" und Richter;

Ausschreibungskonsole auf der "Bieterseite";

Bereich für diejenigen, die nach der Registrierung im Portal an der Unterstützung des Telematikverkaufs interessiert sind;

Computergestütztes Register der Telematik-Verkaufsaufträge.


Welche Arten von Telematikverkäufen gibt es?

Die von der Edicom-Gruppe zur Verfügung gestellten Verwaltungsplattformen wurden konzipiert, um alle im Ministerialdekret 32/2015 vorgesehenen Arten von Telematikverkäufen und andere Arten von Telematikverkäufen, die nicht in den Anwendungsbereich des Dekrets fallen, verwalten zu können (Bsp. Sammlung von Angeboten oder Interessenbekundungen, Online-Wettbewerbsverfahren, Wettbewerbsleasing im Rahmen von Insolvenzverfahren).

 

Synchroner Verkauf : Verfahren zur Durchführung der Auktion oder des Angebots im Immobilienverkauf ohne Verzauberung, bei dem die Gebote ausschließlich elektronisch in derselben Zeiteinheit und bei gleichzeitiger Verbindung des Richters oder des Referenten des Verfahrens (delegierter Fachmann) formuliert werden. und alle Bieter. Die Teilnahme an dieser Art von Ausschreibung sieht vor, dass das Angebot und der Antrag auf Teilnahme an der Auktion nur elektronisch gemäß Artikel 12 und 13 des Ministerialdekrets 32/2015 eingereicht werden können.

 

Gemischter synchroner Verkauf: Verfahren zur Durchführung der Auktion oder des Angebots im Immobilienverkauf ohne Verzauberung, bei dem die Gebote in derselben Zeiteinheit sowohl elektronisch als auch vor dem Richter oder dem Referenten des Verfahrens (delegierter Fachmann dieser Art) formuliert werden können Das Angebot sieht vor, dass das Kaufangebot und der Antrag auf Teilnahme an der Auktion elektronisch gemäß Artikel 12 und 13 des Ministerialdekrets 32/2015 oder auf herkömmliche Weise durch Hinterlegung im Büro des beauftragten Fachmanns oder im Register eingereicht werden können In diesem Zusammenhang nehmen diejenigen, die das Angebot oder die Anfrage elektronisch formuliert haben, mit denselben Methoden an den Verkaufsvorgängen teil, während diejenigen, die das Angebot formuliert habenAngebot oder Anfrage in traditioneller Weise teilnehmen, indem Sie vor dem Richter oder dem Referenten des Verfahrens erscheinen.

 

Asynchroner Verkauf : Verfahren zur Durchführung des Angebots im Immobilienverkauf ohne Verzauberung, bei dem die Angebote ausschließlich elektronisch in einem festgelegten Zeitraum und ohne gleichzeitige Verbindung des Richters oder des Referenten des Verfahrens (delegierter Fachmann) formuliert werden. . Die Teilnahme an dieser Art von Ausschreibung sieht vor, dass das Angebot und der Antrag auf Teilnahme an der Auktion nur elektronisch gemäß Artikel 12 und 13 des Ministerialdekrets 32/2015 eingereicht werden können.

 

 

Immobilienverkäufe ohne Verzauberung und über Provisionsagenten: asynchroner Verkauf von beweglichen Vermögenswerten. Um an dieser Art von Verkauf teilnehmen zu können, müssen sich Benutzer, die an einer Teilnahme interessiert sind, auf dem Portal des Telematik-Verkaufsleiters registrieren, indem sie das entsprechende digitale Registrierungsformular ausfüllen, die im Ministerialdekret 32/2015 geforderten Identifikationsdaten und Kontaktdaten eingeben. Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs und Aktivierung des Kontos wird dem Benutzer ein nützliches Pseudonym zugewiesen und die Anonymität garantiert.


Wie unterbreiten Sie ein Angebot zur Teilnahme an einem Online-Verkauf?

Das im Ministerialdekret 32/2015 genannte Angebot zur Teilnahme am Telematikverkauf wird ausschließlich über ein Webformular präsentiert, das auf dem öffentlichen Verkaufsportal zur Verfügung gestellt wird und auch über den Link im Blatt zu den zum Verkauf stehenden Waren auf der Website zugänglich gemacht wird Portal des Telematik-Verkaufsleiters.

Um das Angebot elektronisch einreichen zu können, hat der Bieter zwei Möglichkeiten:

über eine "zertifizierte E-Mail-Box für den Telematikverkauf" verfügen (dies ist eine besondere PEC-Identifikationsbox, die ausschließlich für die Teilnahme am Telematikverkauf eines von einem vom Justizministerium gemäß Artikel 13 Absatz 4 des Justizministeriums bestimmten Managers ausgestellten Telematikverkaufs nützlich ist 32 vom 26. Februar 2015);

 

über eine "traditionelle" zertifizierte E-Mail-Adresse und ein digitales Signaturgerät verfügen, mit dem das Angebot unterzeichnet werden kann.


Das Handbuch zur Einreichung von Online-Angeboten des Justizministeriums finden Sie unter folgendem Link:

https://pst.giustizia.it/PST/resources/cms/documents/ManualeUtenteOfferta06_08_2021.pdf


Gibt es Unterstützung für das Management und die Teilnahme am Telematikverkauf?

Die Unternehmen der Edicom-Gruppe, Edicom Finance Srl und Edicom Servizi Srl, bieten in ihrer Eigenschaft als Telematik-Vertriebsleiter die folgenden Unterstützungsdienste an:

Unterstützung der Bürger für die Teilnahme am Telematikverkauf:

1

Informativer telefonischer Support über ein spezielles Contact Center

2

Unterstützung bei der Registrierung und weiteren Aktivitäten auf den Online-Verkaufsportalen www.astemobili.it www.doauction.com und www.garavirtuale.it

3

Unterstützung der Benutzer bei der Erstellung des Telematikangebots im Public Sales Portal und bei der Überprüfung der Hardwareanforderungen, die für die elektronische Teilnahme erforderlich sind

4

Lieferung von zertifizierten E-Mail-Boxen und digitalen Signaturgeräten


Unterstützung für Telematik-Vertriebsprofis:

1

Unterstützung der delegierten Fachkräfte für die Nutzung der Ausschreibungskonsole im Rahmen der Durchführung von Telematikverkäufen gemäß DM 26/02/2015 n.32 und in den Ausschreibungsphasen

2

Unterstützung bei der Erstellung der elektronischen Bekanntmachung gemäß den in der Anordnung des Richters festgelegten Verfahren

3

Unterstützung bei der Einrichtung des Auktionsraums für den gemischten synchronen Verkauf gemäß Ministerialdekret 26/02/2015 Nr. 32, Lieferung des Hardware-Ausrüstungskits und der erforderlichen Software

4

Anpassung von Telematik-Verkaufsberichten, die automatisch von den Verwaltungsplattformen der Edicom-Gruppe verarbeitet werden

5

Beratung für die Aktivierung von mit dem Band ausgestatteten Datenleitungen und die notwendige Stabilität, um den in DM 26/02/2015 n.32 vorgesehenen Telematikverkauf durchführen zu können


KONTAKTE FÜR INFORMATION UND UNTERSTÜTZUNG

Der Dienst ist von Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 14:30 bis 17:00 Uhr über folgende Kontaktmöglichkeiten aktiv:

Büro Venedig-Mestre: tel. 041.5369911 Fax 041.5361923

Büro in Palermo: tel. 091.7308290 Fax 091.6261372

E-Mail: venditetelematiche@edicomsrl.it

Online-Chat auf den Portalen verfügbar: www.astemobili.it - www.doauction.com - www.garavirtuale.it